Aktuelles
Long/Post-Covid Behandlung
Seit Mitte des Jahres 2021 bieten wir Ihnen in der Knappschafts-Klinik Borkum ein speziell auf die Bedürfnisse von Long-/Post-COVID-Betroffenen ausgerichtetes Rehabilitationskonzept an.
Dies beinhaltet u. a. die Therapie des Leistungsabfall, des Kraftverlust und der oft quälenden Müdigkeit. All diese Symptome können bei uns zum einen durch die klimatischen Bedingungen der Insel (Reizklima), zum anderen durch unsere ganzheitlich zusammenwirkenden Therapieverfahren sehr wirkungsvoll und nachhaltig gebessert werden, so dass eine schnellere Rückkehr der Leistungsfähigkeit bei einer auf COVID-19 spezialisierten Rehabilitation gesehen wird.
Unsere Klinik ist über dies hinaus durch ihre lungenheilkundliche Abteilung spezialisiert auf die Linderung von Luftnot und Kurzatmigkeit. Es steht daher die Wiederherstellung des in der Regel durch die COVID-Infektion veränderten Atemmusters durch eine spezifisch, auf Sie angepasste, spezialisierte Atemtherapie, im Mittelpunkt. Diese wirkt sich auch besonders günstig aus, wenn Sie zusätzlich Asthma oder COPD haben. Die Korrektur des Atemmusters und der Kurzatmigkeit ist häufig der Schlüssel, um insgesamt wieder leistungsfähiger zu werden (z. B. zum Treppensteigen).
Zur Verarbeitung des Krankheitserlebnisses und der oft vorhandenen Merk- und Konzentrationsstörungen, wird die Behandlung durch ärztliche und psychologische Gespräche sowie durch ein spezielles Hirnleistungstraining begleitet.
Unsere Sonderkonzepte
Onkologie-MBOR Stufe B
In der Onkologie erhalten Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen spezifische berufsbezogene Therapieangebote zur Besserung bzw. zur Wiederherstellung der erheblich gefährdeten oder bereits geminderten Erwerbsfähigkeit, um den Anforderungen am bisherigen oder angestrebten Arbeitsplatz gerecht zu werden.
Pneumologie-MBOR Stufe B
In der Pneumologie erhalten Rehabilitandinnen und Rehabilitanden mit besonderen beruflichen Problemlagen spezifische berufsbezogene Therapieangebote zur Besserung bzw. zur Wiederherstellung der erheblich gefährdeten oder bereits geminderten Erwerbsfähigkeit, um den Anforderungen am bisherigen oder angestrebten Arbeitsplatz gerecht zu werden.
Prävention
Hierunter sind zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten zu verstehen, um Krankheiten oder gesundheitliche Schädigungen zu vermeiden, das Risiko der Erkrankung zu verringern oder ihr Auftreten zu verzögern. Übergeordnetes Ziel der Präventionsleistungist der Erhalt der Erwerbs-, bzw. Arbeitsfähigkeit der Teilnehmenden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der zentrale Fokus auf eine nachhaltige positive Verhaltensänderung in Bezug auf die eigene Gesundheit gelegt.
Rehabilitation auf Borkum: Gut zu wissen
Freizeitmöglichkeiten
Bei schönem Wetter können Sie in unseren Strandkörben in der Dünenlandschaft oder auf der Sonnenterrasse entspannen. Wer seine Freizeit lieber etwas aktiver gestalten möchte, kann die Insel mit einem Mietfahrrad erkunden. Von der Klinik aus können Sie außerdem reizvolle Strandspaziergänge machen. Entdecken Sie die vorgelagerten Seehundbänke sowie Dünen und Heideflächen mit zahlreichen seltenen Pflanzen- und Vogelarten.
Wenn das Wetter einmal nicht mitspielt, finden Sie für das gesellige Freizeitvergnügen in der Knappschafts-Klinik Borkum einen Billard- und Tischtennisraum. Darüber hinaus können Sie bestimmte medizinische Trainingsgeräte und unser Bewegungsbad, je nach Verfügbarkeit, kostenlos nutzen. Wer gerne liest, findet in der Bücherei unserer Klinik eine spannende Lektüre. In der Nebensaison können Sie auch an unserem klinikeigenen Freizeitprogramm teilnehmen: von Teeabenden oder Inselvorträgen bis zu Musikdarbietungen und Filmvorführungen.
Begleitperson
Bei freier Kapazität besteht die Möglichkeit der Mitnahme einer Begleitperson, da wir über Doppelzimmer verfügen. Eine Reservierung ist erforderlich. Der Preis hierfür beträgt 79,00 EUR/Nacht mit Vollpension zzgl. Kurtaxe. Wir verfügen über ein behindertengerechtes Doppelzimmer. In Einzelzimmern können keine Zustellbetten eingebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass pflegebedürftige oder minderjährige Begleitpersonen nicht von uns betreut bzw. aufgenommen werden können.
Begleitpersonen können keine medizinischen Leistungen von der Knappschafts-Klinik Borkum in Anspruch nehmen. Auch eine ambulante Badekur ist nicht möglich.
Sie können aber eine derartige Vorsorgekur durch Ärzte und therapeutische Einrichtungen im Borkumer Ort erhalten.
Weitere Informationen zu ambulanten Kurärzten und Übernachtungsmöglichkeiten auf Borkum erhalten Sie über die Tourist-Information, Telefon: 04922/ 9330, oder unter www.borkum.de.
Wunsch- und Wahlrecht
Nach §8 SGB IX haben Sie bei der Wahl Ihrer Rehaklinik ein Wunsch und Wahlrecht.
Damit Sie Ihre Rehabilitation bei uns durchführen können, möchten wir Ihnen einige Informationen an die Hand geben:
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Informieren Sie sich, wenn möglich, bereits vor der Beantragung Ihrer Rehamaßnahme über Rehakliniken, die Ihre Erkrankung behandeln und auch Ihren persönlichen Wünschen wie z.B. der Lage entsprechen.
Beachten Sie bei Ihrer Recherche, dass Ihre Wunschklinik zertifiziert ist und auch keine medizinischen Gründe Ihrer Aufnahme entgegenstehen. Ergänzen Sie dann Ihren Rehaantrag mit einem entsprechenden Vorschlag.
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Beachten Sie, dass ein Rehabilitationsträger (z. B. der gesetzlichen Krankenversicherung oder die DRV) nicht berechtigt ist, Ihrem Wunsch nur unter der Bedingung einer Zuzahlung nachzukommen. Dass heisst, eventuell entstehende Mehrkosten für die Reha als Differenz zum Pflegesatz einer vom Kostenträger bevorzugten Reha-Einrichtung müssen Sie nicht selber zahlen! Eine solche Zuzahlungspflicht gibt es laut Gesetz nicht! Es gilt das Sachleistungsprinzip, d. h., Sie haben gegenüber dem Kostenträger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung und nicht nur auf Kostenerstattung. Mehrkosten können nur dann von dem oder der Versicherten verlangt werden, wenn die Klinik über keinen Versorgungsvertrag gem. § 111 SGB V verfügt oder wenn sich die Zuweisung des oder der Versicherten in die Wunschklinik nicht medizinisch oder durch wichtige persönliche Lebensumstände begründen lässt. Üben Sie also Ihr Wunschrecht aktiv aus!
Wer trägt die Kosten?
Wir nehmen Patientinnen und Patienten aller Kostenträger auf. Von der Deutschen Rentenversicherung über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen, die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung und die Berufsgenossenschaften bis zu Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern.
Für die Aufnahme benötigen wir:
- Erklärung zur Kostenübernahme
- medizinische Unterlagen
Behilfeberechtigt
Wir dürfen für alle Kostenträger Heilverfahren nach §111 SGB V erbringen. Außerdem sind wir eine Rehabilitationseinrichtung im Sinne der Vorschriften der Beihilfeverordnung und erfüllen die Voraussetzung nach § 107 Abs. 2 SGB V.
selbstzahlende Personen und Privatpatienten und -patieninnen
Wir führen stationäre Reha-Maßnahmen auch für selbstzahlende Personen und Privatpatienten und -patientinnen durch. Der Mindestaufenthalt beträgt drei Wochen. Zur Beurteilung der Aufnahme ist die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens im Vorfeld zwingend erforderlich.
Sie haben Interesse? Rufen Sie uns an oder senden uns eine E-Mail zu unserer Patientenaufnahme. Dann geben wir Ihnen gern Auskunft über freie Termine und die Kosten.
Sonderkonzepte sind Therapiemaßnahmen, die im medizinischen Bereich ein besonderes Behandlungsangebot darstellen. Hier bekommen Sie einen Überblick: